Schlieben-Lange-Programm

Hinweise zum Start

  • Es handelt sich um ein neues Landesprogramm zur Frauenförderung, das im Juli 2007 erstmals und im August 2010 zum zweiten Mal ausgeschrieben wurde. Im Laufe des Jahres 2012 wird es voraussichtlich erneut ausgeschrieben.
  • Das Programm gilt für alle Hochschularten in Baden-Württemberg und ist in drei Förderlinien differenziert. Wir sind nur für Förderlinie C zuständig.

Ziele und Vorteile

  • Akademikerinnen mit Kind/ern werden beim Erwerb einer besonderen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation durch eine finanzielle Zuwendung unterstützt, die in der Regel zwei Jahre dauert und bei Promotion oder künstlerischer Qualifizierung 1.200 € pro Monat beträgt.
  • Hochschulen können qualifizierten Akademikerinnen, darunter bewährten Lehrbeauftragten und eigenen Mitarbeiterinnen, den Weg zur Professur ebnen und dadurch das Nachwuchspotenzial erweitern.

Ausgestaltung und Fördervoraussetzungen der laufenden Ausschreibung

  • Die Geförderten müssen eine Geburt oder Schwangerschaft nachweisen, sich an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunst- und Musikhochschule in Baden-Württemberg qualifizieren, eine Professur anstreben und zu einer der drei Förderlinien des Schlieben-Lange-Programms passen:

    Förderlinie A
    Verhinderung einer Unterbrechung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung

    Förderlinie B
    Wiedereinstieg in eine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung nach einer familienbedingten Unterbrechung

    Förderlinie C
    berufsbegleitende Promotion im Hinblick auf eine Professur an Fachhochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

  • Einzelheiten und ergänzende Voraussetzungen stehen im Ausschreibungstext und in den zugehörigen Richtlinien.

Antragstellung und Verfahren für die Förderlinie C

  • Termine: Antragsschluss für die zweite Ausschreibung ist der 15. Nov. 2010
  • Unterlagen: unterschriebene Formulare und ergänzende Anlagen (vgl. unten)
  • Einreichung: durch die Bewerberin, per Post bei der Koordinierungsstelle der Lakof FH
  • Auswahl: durch die Vergabekommission der Lakof FH

 

Hinweise und Formulare zur Antragstellung

Eine Übersicht über alle notwendigen Antragsunterlagen finden Sie in den Richtlinien zum Schlieben-Lange-Programm S. 7.

Um Ihnen und uns die Arbeit mit der Antragstellung zu Förderlinie C des Schlieben-Lange-Programms zu erleichtern, können Sie über die folgenden Links auf einige Handreichungen und Formblätter zugreifen:

Zur Erläuterung verweisen wir auf den Ausschreibungstext, die Richtlinien zum Schlieben-Lange-Programm sowie die FAQs in der Website des Ministeriums.

 

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