Lehrauftragsprogramm an der Dualen Hochschule bzw. an Berufsakademien


Allgemeine Hinweise

  • Im Jahr 2009 wurden die Berufsakademien in die Duale Hochschule überführt. Die frühere Bezeichnung steht noch im aktuellen Ausschreibungstext für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm, der aus dem Jahr 2007 stammt.
  • Mit dem Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm können seit 2007 auch die Berufsakademien ein Instrument zur Frauenförderung nutzen, das sich an den Fachhochschulen seit 1997 sehr bewährt hat.
  • Die Verwaltung des gesamten Programms hat das Wissenschaftsministerium der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (LaKof) übertragen. Hieran ist die Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten an der Dualen Hochschule beteiligt.
  • Die Höhe und Aufteilung der Mittelzuweisung wird vom Wissenschaftsministerium festgelegt.

Ziele und Vorteile

  • Akademikerinnen mit Interesse an einer DH-Professur können über Lehraufträge an Berufsakademien pädagogische Erfahrung erwerben sowie Verbindungen zu tertiären Bildungseinrichtungen knüpfen.
  • ProfessorInnen an der Dualen Hochschule können neue Potenziale an Lehrbeauftragten erschließen, Qualität und Innovation in der Lehre verbessern sowie Kosten senken.

Ausgestaltung und Fördervoraussetzungen

  • Die geförderten Akademikerinnen haben besondere Befähigung zu wissenschaftlicher / künstlerischer Arbeit oder mindestens zweijährige Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs.
  • Die Altersgrenze liegt i.d.R. bei 39 Jahren, wenn beide Voraussetzungen vorliegen bei 44 Jahren.
  • ProfessorInnen an der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen und zum Profil der Berufsakademien passen.
  • Die Lehraufträge sind i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und sechs Semester beschränkt. Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der antragstellenden Berufsakademie keinen Lehrauftrag wahrgenommen.

Antragstellung und Verfahren

  • Termine: rechtzeitig vor Beginn der Lehraufträge bis spätestens 01. April, 01. August, 15. Oktober oder 15. Dezember
  • Unterlagen: unterschriebene Formulare und ergänzende Anlagen (vgl. unten)
  • Einreichung: durch die Duale Hochschule im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten, per Post bei der Koordinierungsstelle (die das Programm verwaltet).
  • Auswahl: durch eine Vergabekommission.

Hinweise und Formulare zur Antragstellung

Um Ihnen und uns die Arbeit mit der Antragstellung beim Lehrauftragsprogramm zu erleichtern, haben wir einige Hinweise und Formulare entwickelt, auf die Sie über die Links in der folgenden Übersicht zugreifen können:

  • Zeile 1: Zielgruppe, an die sich die Informationen in der jeweiligen Spalte richten.
  • Zeile 2: Tipps für die Phase vor der Antragstellung (u.a. zum Prüfen der Chancen und Finden von Interessierten aus den jeweils anderen Zielgruppen)
  • Zeile 3: Hinweise für die Phase der Antragstellung (u.a. zum Vorgehen und zum Ausfüllen der Formulare)
  • Zeile 4: Formulare zur Antragstellung
  • Zeile 5: ergänzende Materialien, auf die in den Link-Dateien verwiesen wird.

1
Bewerberin
Duale Hochschule
2
Tipps für Bewerberinnen Tipps für Angehörige der Dualen Hochschule
3

Profildaten Lehrbeauftragte (Hinweise)

Lebenslauf mit Anlagen (Hinweise)

Maßgebliche Zeugnisse (Hinweise)

Antrag (Hinweise)

 

 

4 Formular Profildaten Lehrbeauftragte

Formular Qualifikation

Formular Forschungsinstitut

Formular Antrag

 

 

5

Ausschreibungstext, Datenbank, www.ba-bw.de

 

 

 

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