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Lehrauftragsprogramm (LAP)
Spezielle Ziele und Vorteile
- Akademikerinnen mit Interesse an einer FH-Professur können über Lehraufträge
pädagogische Erfahrung erwerben sowie Verbindungen zu Fachhochschulen
knüpfen.
- ProfessorInnen an Fachhochschulen können neue Potenziale an Lehrbeauftragten
erschließen, Qualität und Innovation in der Lehre verbessern sowie Kosten
senken.
Ausgestaltung und Fördervoraussetzungen
- Die geförderten Akademikerinnen sind i.d.R. nicht älter als 42 Jahre
und haben besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer
Arbeit oder mindestens zweijährige Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs.
- ProfessorInnen an staatlichen Fachhochschulen in Baden-Württemberg
(einschließlich der Verwaltungsfachhochschulen Kehl und Ludwigsburg)
vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen
und zum Profil der Fachhochschulen passen.
- Die Lehraufträge sind i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und sechs
Semester beschränkt. Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei
Semestern an der antragstellenden Fachhochschule keinen Lehrauftrag
wahrgenommen
Antragstellung und Verfahren
- Termine: zum 1. März (für das Sommersemester) oder 15. September
(für das Wintersemester).
- Einreichung: durch die interessierte Fachhochschule im Einvernehmen
mit der Frauenbeauftragten, per Post bei der Koordinierungsstelle (die
das Programm verwaltet).
- Auswahl: Hier entscheidet die Koordinierungsstelle nach festen Regeln
(Genehmigungspraxis).
Hinweise und Formulare zur Antragstellung
Um Ihnen und uns die Arbeit mit der Antragstellung beim Lehrauftragsprogramm
(LAP) zu erleichtern, haben wir einige Hinweise und Formulare entwickelt,
auf die Sie über die Links in der folgenden Übersicht zugreifen können:
- Zeile 1: Zielgruppe, an die sich die Informationen in der jeweiligen
Spalte richten.
- Zeile 2: Tipps für die Phase vor der Antragstellung
(u.a. zum Prüfen der Chancen und Finden von Interessierten aus den jeweils
anderen Zielgruppen)
- Zeile 3: Tipps für die Phase der Antragstellung (u.a. zum Vorgehen
und zum Ausfüllen der Formulare)
- Zeile 4: Formulare zur Antragstellung
- Zeile 5: ergänzende Materialien, auf die in den Link-Dateien
verwiesen wird.
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