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Lehrauftragsprogramm für Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Ziele und Vorteile
- Akademikerinnen mit Interesse an einer HaW-Professur können über
Lehraufträge pädagogische Erfahrung erwerben sowie Verbindungen zu Hochschulen
für angewandte Wissenschaften knüpfen.
- ProfessorInnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
können neue Potenziale an Lehrbeauftragten erschließen, Qualität und
Innovation in der Lehre verbessern sowie Kosten senken.
Ausgestaltung und Fördervoraussetzungen
- Die geförderten Akademikerinnen haben besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
oder künstlerischer Arbeit oder mindestens zweijährige Berufserfahrung
außerhalb des Hochschulbereichs.
- Die Altersgrenze liegt i.d.R. bei 39 Jahren, wenn beide Voraussetzungen
vorliegen bei 44 Jahren.
Pro Kind und/oder Pflegefall können 2 Jahre dazu addiert werden.
- ProfessorInnen an allen staatlichen Hochschulen für angewandte
Wissenschaften in Baden-Württemberg vergeben Lehraufträge, die zu den
Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen und zum Profil der Hochschulen
passen.
- Die Lehraufträge sind i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und sechs
Semester beschränkt. Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei
Semestern an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
Antragstellung und Verfahren
- Termine: zum 1. März für das Sommersemester oder 15. September für
das Wintersemester
- Unterlagen: ausgedruckte Online-Formulare mit Unterschriften sowie
ergänzende Anlagen (vgl. unten)
- Einreichung: durch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften
im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten, per Post bei der
Koordinierungsstelle (die das Programm verwaltet).
- Auswahl: durch die Koordinierungsstelle nach festen Regeln (Genehmigungspraxis).
Hinweise und Formulare zur Antragstellung
Um Ihnen und uns die Arbeit mit der Antragstellung bei der Umsetzung
des Lehrauftragsprogramms zu erleichtern, werden die Anträge online
gestellt und verwaltet. Für Sie hat das vor allem die folgenden Vorteile:
- weniger Arbeit bei der Antragstellung, weil die Formulare vorausgefüllt
sind
- ständiger Überblick über den aktuellen Stand Ihrer
Anträge
- mühelosere Aktualisierung, Verlängerung und Abrechnung Ihrer
Anträge.
Voraussetzung ist natürlich, dass alle Beteiligten in unserer Datenbank
registriert sind. Ein Neu-Eintrag kostet Sie zwar etwas Zeit, eröffnet
Ihnen aber auch den Zugang zu den weiteren Funktionen. Für Sie als
Hochschule oder Bewerberin dürften besonders nützlich sein:
- quasi-automatisches Versenden oder Empfangen von Ausschreibungen
für Lehraufträge oder Professuren
- Suchen von Expertinnen für Berufungsverfahren und von Bewerberinnen
auf Ausschreibungen oder von aktuellen Ausschreibungen und Mentorinnen.
Auf genauere Hinweise und Formulare können Sie, wie gewohnt, über
die Links in der folgenden Übersicht zugreifen:
- Zeile 1: Zielgruppe, an die sich die Informationen in der jeweiligen
Spalte richten.
- Zeile 2: Tipps für die Phase vor der Antragstellung
(u.a. zum Prüfen der Chancen und Finden von Interessierten aus den jeweils
anderen Zielgruppen)
- Zeile 3: Hinweise für die Phase der Antragstellung (u.a. Vorgehensweise
und Besonderheiten bei Nachweisen und der Durchführung)
- Zeile 4: Online-Wegweiser und Zusatzformulare zur Antragstellung
- Zeile 5: ergänzende Materialien, auf die in den Link-Dateien
verwiesen wird.
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