
Mehr Chancen - für Frauen, Qualität und InnovationDie Chancengleichheit von Frau und Mann an den Hochschulen ist seit Mitte der 80er Jahre gesetzlich vorgegebenes Ziel der Hochschulen. Die Gleichstellungsbeauftragten sollen die Hochschulen dabei unterstützen und kontrollieren. Wir, die Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, interpretieren das gesetzliche Ziel als Gleichheit der Chancen, die eine Gleichheit der Ergebnisse ermöglichen soll. Entsprechend wollen wir dazu beitragen, dass alle Frauen und alle Männer den Weg gehen können, der ihren individuellen Neigungen und Begabungen am besten entspricht. Dabei konzentrieren wir uns auf diejenigen, die von überkommenen gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen abweichen wollen - vor allem auf berufsorientierte Frauen, aber auch auf familienorientierte Männer. Erreichen lässt sich das Ziel nämlich nur mit den Männern, nicht gegen sie. Eine freiere Entfaltung der Persönlichkeit verbessert die individuellen Lebenschancen und die Arbeitsteilung - und fördert dadurch auch übergeordnete Ziele: mehr Gerechtigkeit und Innovation, höhere Qualität und Produktivität. Das gilt in allen Lebensbereichen - darunter Hochschulen, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. In der Folge steigt die Zukunftsfähigkeit, national und global. | Zwischenbilanz || weiter | |